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EXTrans  Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Firma Extrans Reisen + Transporte Inh. H.-J. Wille den Abschluß eines Transportvertrages an. Der Vertrag wird verbindlich, wenn wir Ihnen über Ihr Reisebüro oder über Ihre Buchungsstelle die Buchung und den Preis der Leistung schriftlich bestätigen.

2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so sind wir an das Neuangebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

3. Der Vertragspreis ist nach Vertragserfüllung zu leisten.

4. Die Reiseleistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Transfer-Auftrag.

5. Wir behalten uns Leistungsänderungen, soweit sie den Kern der Leistung nicht berühren, vor.

6. Für das Ihnen und für das uns zustehende Rücktrittsrecht gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Darüber hinaus gilt:
Wenn uns Ihre Rücktrittserklärung spätestens am 10. Tage vor Beginn der ersten der vereinbarten Fahrten vorliegt, schulden Sie uns eine Zahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Gesamtpreises.
Falls uns Ihre Rücktrittserklärung spätestens zum 5. Tage vor Beginn der ersten der vereinbarten Fahrten vorliegt, schulden Sie uns eine Zahlung in Höhe von 50%, danach 80% des vereinbarten Gesamtpreises.

7. Wir haften Ihnen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Fahrleistungen sowie für die Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

Wir haften nicht bei Leistungstörungen die bedingt durch höhere Gewalt (Unfälle-Staus), Streiks oder Kriegseinwirkungen entstehen.

Unsere Fahrzeuge sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftpflichtversichert. Soweit Versicherungsschutz gesteht, haften wir Ihnen im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wenn und soweit Versicherungsschutz nicht besteht, beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises.

Sie und wir verpflichten uns gegenseitig, im Falle von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuell entstehende Schäden so greing wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere, dass Sie uns Beanstandungen an der Leistung unverzüglich zur Kenntnis bringen. das soll vorweg telefonisch, im übrigen unverzüglich zusätzlich schriftlich geschehen. Erklärungen gegenüber den mit der Ausübung der Fahrt betrauten Personen genügen nicht. Die Beanstandungen sind unmittelbar uns gegenüber zu erheben.

Kommen Sie dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, steht Ihnen wegen der Beanstandungen Minderungs-, Wandlungs- oder Schadensersatzansprüche nicht zu.

8. Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung der uns obliegenden Leistungen verfallen, wenn se nicht spätestens innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der vertraglichen Leistung uns gegenüber schriftlich geltend gemacht sind.
Unbeschadet dessen verjähren gegenseitige Ansprüche nach Ablauf von 6 Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Ende der vertraglichen Leistung.

Inh. H.-J. Wille

Feldbergring 7, 37249 Neu-Eichenberg
Telefon: 05504-9351-0, Fax: 05504-9351-12

– kostenfrei anrufen: 0800-100 2887